Über Steuern in Litauen.


Steuern in Litauen.

Haftungsausschluss  

Die Republik Litauen verfolgt eine unternehmensfreundliche Steuerpolitik, und das Steuersystem ist an die Rechtsvorschriften der Europäischen Union angepasst. Seit 1990 hat sich das Steuersystem Litauens drastisch verändert, um ausländische Investitionen und die Entwicklung des Arbeitsmarktes zu unterstützen.

Steuern und andere Zahlungen werden vom 'Obersten Steuerrat' auf der Grundlage der Anordnung in das Budget eingezogen; Regional- und Stadträte handeln jedoch getrennt in Fragen der Steuererhebung. In Litauen unterliegen die Grundsätze der Steuerzahlung und deren Regulierung dem Gesetz über die Steuerverwaltung, in dem die Rechte und Pflichten eines Steuerverwalters und des Steuerpflichtigen sowie das Steuerberechnungsverfahren und die steuerpflichtigen Beträge festgelegt sind.

Es gibt 7 Hauptarten von Steuern in Litauen:

  • Körperschaftssteuer
  • Einkommensteuer
  • Immobiliensteuer
  • Grundsteuer
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Mehrwertsteuer
  • Verbrauchsteuer
  • Lotterie- und Glücksspielsteuer

Der Staat erhebt auch Sozialversicherungsbeiträge, Steuern auf staatliche Naturressourcen, Mineralöl- und Erdgasressourcen, Steuern auf Umweltverschmutzung, Konsulargebühren, staatliche Gebühren.

Körperschaftssteuer:

'Körperschaftsteuerzahler' sind Unternehmen, die gewerbliche Tätigkeiten ausüben, und diese Steuer wird auch von gemeinnützigen Organisationen gezahlt, die Gewinne aus gewerblichen Tätigkeiten erhalten.

Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt 15%.

NB! Der Körperschaftsteuersatz betrug 2009 20%, der Steuersatz wurde 2010 jedoch auf 15% gesenkt und liegt immer noch auf demselben Niveau.

Landwirtschaft und Landwirtschaftsunternehmen, gemeinnützige Organisationen, kleine Unternehmen, Unternehmen mit ausländischen Investitionen und Unternehmen, die Behinderte beschäftigen, können eine Steuerbefreiung beantragen. Litauen gewährleistet im Vergleich zu anderen baltischen Staaten tatsächlich die günstigsten Bedingungen für das Wachstum von Unternehmen für Kleinstunternehmen.

Persönlich Einkommensteuer:

Die schrittweise Senkung der Einkommensteuer wurde im Jahr 2006 begonnen. Heute ist jede natürliche Person verpflichtet, die Einkommensteuer in Höhe von 15% zu zahlen, wenn diese Person erwerbstätig oder selbständig ist. Wenn die Person als ständiger Wohnsitz angesehen werden kann, wird die Einkommensteuer aus den Einkünften der Person in Litauen und im Ausland berechnet. Ausländer müssen nur die Steuer zahlen, die in Litauen erzielt wird. Um jemanden als Einwohner Litauens zu betrachten, muss dieser innerhalb von 12 Monaten mindestens 183 Tage in Litauen sein.

Personen, die einen niedrigeren Lohn als 191 LTL erhalten, sind von der Einkommensteuer befreit. Behinderte und alleinerziehende Mütter (Väter) sind ebenfalls von der Einkommensteuer befreit, und die Steuer wird nicht von Renten und Stipendien abgezogen.

Grundsteuer:

In Litauen umfasst die Grundsteuer nur Steuern auf Land, und die Bestimmungen zur Berechnung und Bezahlung dieser Steuern werden von Stadt- und Bezirksräten festgelegt. Das Objekt, auf das die Grundsteuer erhoben wird, ist in Privatbesitz und beträgt jährlich 1,5% des Grundstückswertes (im Falle eines Waldes schließt der Steuersatz den Wert der Bäume nicht ein).

Neue Landbesitzer müssen die Steuer für das ganze Jahr zahlen, wenn das Land in der ersten Hälfte des Jahres gekauft wird. Wird das Grundstück jedoch in der zweiten Jahreshälfte erworben, ist die Steuer ab dem nächsten Jahr zu entrichten. Wenn das Grundstück in der ersten Hälfte des Jahres verkauft wird, ist die Steuer nicht für das jeweilige Jahr zu zahlen, aber wenn es in der zweiten Hälfte des Jahres entstanden ist, muss die Steuer für das ganze Jahr gezahlt werden.

Verbrauchsteuer:

Die Verbrauchsteuer, die zur Anpassung des Verbrauchs von im Land zu verkaufenden Waren vorgesehen ist, wird auf folgende Waren erhoben:

  • ethylalkohol, nicht denaturierte Spirituosen und alkoholische Getränke einschließlich Bier;
  • rauchtabak und Tabakerzeugnisse;
  • Kaffee, Schokolade und kakaohaltige Lebensmittel;
  • Juwelierwaren, Gold und Silber, ausgenommen Schmucksachen und Münzen;
  • Kraftstoff, ausgenommen Flugkraftstoff und Dieselkraftstoff;
  • Luxusautos;
  • Elektrizität;
  • Publikationen mit erotischem oder gewalttätigem Charakter.

Die Verbrauchsteuer wird nicht auf alkoholische Getränke und ihre Rohstoffe erhoben, die von staatlichen Unternehmen importiert werden, die zur Herstellung alkoholischer Getränke zugelassen sind, und auf ausgeführte Waren.

Erbschaftssteuer:

Der Steuerbetrag wird auf der Grundlage des Wertes des zu versteuernden Erbobjekts unter Anwendung der folgenden Steuersätze berechnet:

  • if the value of the taxable inherited property does not exceed 0.5 million Lithuanian lita – 5 %;
  • if the value of the taxable inherited property exceeds 0.5 million Lithuanian lita – 10 %.

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Mehrwertsteuer (MwSt):

Litauische Mehrwertsteuersätze

Bewertung Atr Welche Waren oder Dienstleistungen?
21% Standard Alle anderen steuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen.
9% Reduziert Einige inländische Personenbeförderung; Bücher (ausgenommen E-Books); Zeitungen und Zeitschriften; Hotelunterkunft; Fernwärme.
5% Reduziert Pharmazeutische Produkte; medizinische Geräte für Behinderte.
0% Null Innergemeinschaftlicher und internationaler Transport.

MwSt Steuerpflichtige Registrierung:

Ausländische Unternehmen müssen sich in Litauen als Umsatzsteuerpflichtiger registrieren lassen, wenn:

  • sie beginnen die steuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeit in Litauen,
  • sie erwerben Waren in Litauen von steuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten,
  • sie erwerben Dienstleistungen von im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen,
  • sie sind im Fernabsatz tätig und der Wert der gelieferten Waren wird nach Litauen befördert.

Sozialversicherungs beiträge:

In Litauen ist die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme auf relativ hohem Niveau. Sozialversicherungsbeiträge werden sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern gezahlt. Die Grundbeiträge betragen 33,7% des Gesamteinkommens vor Steuern und decken damit alle Risiken (mit Ausnahme von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten) ab, von denen 30,7% von einem Arbeitgeber bezahlt werden, die restlichen 3% - von einem Arbeitnehmer. Der Staat leistet Beiträge für bestimmte Personengruppen (teilweise Beteiligung an der Finanzierung), z. B. Kinder.
Gemäß den litauischen Rechtsvorschriften gibt es drei Kategorien von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die von den diesen Kategorien zugeordneten Beitragszahlern zu zahlen sind:

  • Kategorie I: Der Arbeitgeber leistet einen Beitrag in Höhe von 1 %;
  • Kategorie II: Der Arbeitgeber leistet einen Beitrag in Höhe von 0.44 %;
  • Kategorie III: Der Arbeitgeber leistet einen Beitrag in Höhe von 0.28 %.
Um Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Sozialversicherung zu haben, muss die Person erwerbstätig oder selbständig sein und Beiträge zahlen. Die staatliche Sozialversicherungskasse und ihre lokalen Büros nehmen diese Personen in das Sozialversicherungsregister auf. Alle Zweige des litauischen Sozialversicherungssystems sind für Arbeitnehmer obligatorisch, aber nur einige von ihnen (Renten- und Gesundheitsfürsorge) sind für Selbständige bestimmt. Selbständige können freiwillig anderen Zweigen beitreten.

Steuern auf staatliche Rohstoffe:

Ziel des Gesetzes über die Steuern auf staatliche Rohstoffe ist es, die Verantwortung der Nutzer natürlicher Ressourcen für ihre effektive und wirtschaftliche Nutzung zu stärken und die staatlichen Ausgaben für die Erkundung natürlicher Ressourcen zu kompensieren und ihre Höhe und Qualität zu erhalten. Steuern auf staatliche Rohstoffe müssen in die Produktionskosten einbezogen und in den Staatshaushalt eingezahlt werden.

Lotterie- und Glücksspielsteuer:

Seit 2009 gelten folgende Bedingungen: Der Steuersatz für Lotterien beträgt 5%, der Steuersatz für Bingo, Totalisator und Wetten.

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